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Reliquien zur Seligsprechung

Sterbliche Überreste von Pater Richard Henkes geborgen
Reliquien zur Seligsprechung
Reliquien zur Seligsprechung
Bei einer liturgischen Feier wurden die Urne mit den sterblichen Überresten geborgen. © H.Matena/Bistum Limburg

Pater Richard Henkes starb am 22. Februar 1945 als Gefangener im Konzentrationslager Dachau an Typhus. Bis zuletzt hatte der Pallottiner freiwillig Kranke und Sterbende gepflegt. Dieses „Opfer aus Nächstenliebe“ erkannte Papst Franziskus als Martyrium an. Henkes stammt aus Ruppach-Goldhausen im Westerwald.

Das Kirchenrecht sieht für eine Seligsprechung vor, dass Reliquien angefertigt werden. Die rechtlichen und kirchenrechtlichen Vorschriften hierfür sind streng und verlangen unter anderem die Anwesenheit eines Mediziners, um die Echtheit und den Zustand der sterblichen Überreste zu protokollieren. 

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Bistum Limburg

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